Der Chiropraktor ist gemäss Gesetz – unter anderem gemäss Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) – eine selbstständige Medizinalperson. Somit übernimmt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen die Kosten für die chiropraktische Behandlung als Pflichtleistung. Dasselbe gilt für die Unfall-, die Militär- und die Invalidenversicherung.

Patienten benötigen in der Regel keine Überweisung eines Haus- oder Spezialarztes, um ihren Chiropraktor zu konsultieren.

Wer Mitglied eines Hausarztmodells oder eines Gesundheitszentrums einer Krankenkasse (HMO) ist, kann seinen Arzt nicht mehr frei wählen und bittet um eine Überweisung, die im Normalfall gewährt wird. Sollte Ihnen Ihre Krankenkasse die chiropraktische Behandlung versagen, bitten Sie die Patientenorganisation Pro-Chiropraktik um Hilfe.